Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann´s gehen
Als Verkäufer bei eBay macht es einen erheblichen
Unterschied, ob man privat oder gewerblich tätig ist. eBay selbst
versucht etwas Klarheit in diese unsichere Situation zu bringen, in dem
Mitglieder selbst Ihr Konto nunmehr als privat oder gewerblich
kennzeichnen können.
Die Rechtsfolgen bei der Frage, ob ein Verkauf
privat oder gewerblich erfolgt, sind erheblich, weitreichend und können
teuer werden:
- gewerbliche Verkäufer müssen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen
- nur private Verkäufer können die Gewährleistung
komplett ausschließen
- gewerbliche Verkäufer müssen bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24
Monaten, bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen
- der gewerbliche Verkäufer trägt gegenüber dem Verbraucher immer das
Risiko für Schädigungen während des Versandes oder den Verlust der Ware
- gewerbliche Verkäufer können abgemahnt werden
- gegenüber gewerblichen Verkäufern können markenrechtliche Ansprüche
geltend gemacht werden
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Auf Grund der außerordentlichen Beliebtheit von
Auktionen bei eBay hat sich zwischenzeitlich jedoch eine eigene
eBay-Rechtsprechung entwickelt, die sich mit der Frage befasst, ob der
Verkäufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ein Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB ist. Diese Fragen sind insbesondere wichtig, um
daraus sich ergebene Rechtsfolgen, die wir oben dargestellt haben, zu
beurteilen.
Kaum ein Rechtsstreit, der sich um einen eBay-Kauf
dreht, kann heutzutage noch vernünftig ausgeurteilt werden, ohne dass
die Frage Verbraucher oder Unternehmer geklärt wird. So muss sich der
private Käufer nicht lange mit Mängelargumentationen
Gewährleistungsansprüchen auf der Rechtsebene herumschlagen, wenn er
nachweisen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender war. In diesem
Fall kann er den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Rechtsprechungsübersicht:
- gewerblich bei 91 Verkäufen in 5 Wochen (BGH, Urteil vom 04.12.2008, AZ.: I ZR 3/06)
- gewerblicher Verkauf auch dann wenn ein
Gewerbetreibender bei eBay einen Artikel "für einen Freund" anbietet (LG
Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009, Az.: 2-3 O 35/09)
- Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn
es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München,
Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08)
- Aus dem eBaynamen eines Mitgliedes lassen sich
keine Schlüsse auf die Verbrauchereigenschaft herleiten (OLG Koblenz,
Az: 5 U 397/08, Beschluss vom 30.07.2008)
- Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25
Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei
eBay das Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (BGH, Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05, Internetversteigerung III)
- Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von
zwei Jahren und Werbung "Tonnenweise Hardware" (OLG Hamburg vom 27.02.2007, AZ 5 W 7/07 )
- Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln
(Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )
- Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene
Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)
- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T.
gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland
angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter
Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006,
AZ 103 O 75/06)
- Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2
Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom
28.09.2006, AZ 5 O 51/06)
- keine Unternehmereigenschaft bei 1700
Bewertungen, da kein Powerseller (Landgerichts
Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses
Fehlurteil
- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in
31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht
Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das
OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)
- Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als
Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom
15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)
- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay
erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt
wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C
185/04 ).
- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren
anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über
eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C
553/03)
- ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn
zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom
18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)
- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die
Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur
Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004,
Az.: 7 C 117/04)
Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil
- 150 Bewertungen für die Annahme eines
unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft
eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.:
10 C 1212/03)
- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn
nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert
werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O
32/03)
- 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss
auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom
29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)
- Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein
Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als
Powerseller bezeichnet
- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay
liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor
(Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50
Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem
Powersellerstatus vor (OLG
Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )
- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen
sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein
geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG
Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )
- es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und
Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck,
Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige
Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)
Entgegen einer häufigen Annahme sind eine
Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die
Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es kommt -
vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte
herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft
feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen
Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB
Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen
privatem und unternehmerischen Handeln meistens fließend. Viele
eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist, als gedacht
oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben einfach
nur einen größeren Hausstand aufzulösen.
Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich ernsthaft
Gedanken machen, dass Sie nun ein richtiger Unternehmer sind. Beachten
Sie die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen und lassen Sie sich beraten.
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