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Abmahnung Alter Ego durch Kornmeier und Partner iAd bitComposer Games GmbH

Computerspiele zu entwickeln ist zumeist kostenspielig und aufwändig. Rechteinhaber an Computerspielen lassen daher wenig unversucht, um der illegalen Verbreitungen ihrer Werke entgegenzuwirken. Die Erprobung neuer Kopierschutzmechanismen, aber auch die Ermittlung illegaler Downloadangebote stellen Wege zur Eindämmung der Verbreitung von Raubkopien dar.

Das Software Unternehmen bitComposer Games GmbH hat die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Computerspiel "Alter Ego" betraut. Das 2009 gegründete Spiele-Publishingunternehmen legt dabei einen Hauptaugenmerk auf die sogenannten "Peer To Peer Tauschbörsen", in denen grundsätzlich jeder Teilnehmer eine Datei dann automatisch Dritten öffentlich zugänglich macht, sobald diese auf den eigene Festplatte geladen wird.

"Alter Ego" ist ein Click & Point Adventurespiel, das seit dem ersten Quartal diesen Jahres (2010) im heimischen Fachhandel erworben werden kann. Die Rechtsverletzungshandlungen an dem Spiel "Alter Ego" in den Peer To Peer Tauschbörsen werden zunächst von einer Firma für die bitComposer Games GmbH unter Erfassung der externen IP Adresse des betreffenden Internetanschlusses ermittelt. Durch die bevollmächtigten Anwälte Kornmeier & Partner wird anschließend eine Auskunftserteilung gegenüber dem Internetserviceprovider des Anschlussinhabers, dessen Internetanschluss im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung ermittelt wurde, beantragt. Nachdem der jeweilige Provider die Auskunft über die Daten des Internetanschlussinhabers herausgegeben hat, wird dem entsprechenden Internetanschlussinhaber eine Abmahnung übersandt.

Mit der Abmahnung wird dem Internetanschlussinhaber die Rechtswidrigkeit der ermittelten Rechtsverletzung an dem Spiel "Alter Ego" vor Augen geführt und ihm wird Gelegenheit gegeben, die Angelegenehiet außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert die latente Wiederholungsgefahr auszuräumen, indem er eine der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abgeben soll. Die Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung der Kanzlei Kornmeier & Partner wird von vielen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen, deshalb sollte von einer allzu voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung abgesehen werden. In zahlreichen Fallgestaltungen empfiehlt es sich dennoch die Wiederholungsgefahr durch ein geeignetes Unterlassungsversprechen fristgetreu auszuräumen, schließlich droht bei fruchtlosem Fristablauf die Gefahr des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.

Neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr, dass heißt jenem Umstand, der bedingt, dass das Spiel "Alter Ego" wiederholt über den betreffenden Internetanschluss Dritten zum Download bereitgestellt wird, wird der Abgemahnte angehalten die entstandenen Aufwendungen der bitComposer Games GmbH zu ersetzen und einen Schadensersatz an die Spiele-Publishingfirma zu zahlen. Zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches die Zahlung eines Betrages iHv. 600,- EUR bedingt.

Im Rahmen der Ausräumung der Wiederholungsgefahr und/oder der Prüfung der von der bitComposer Games GmbH geltend gemachten Forderungen, kann sich die Betrauung eines mit den Filesharing Konstellationen betrauten Rechtsanwaltes als hilfreich erweisen.

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