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Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

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Abmahnung Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte wg. Na Izmene iAd. Baseprotect GmbH

Na Izmene ist der Titel eines Spielfilms, an dem derzeit Rechtsverstöße im Internet mit einer Abmahnung geahndet werden. Den Auftrag zur Verfolgung der Rechtsverletzungen hat die Baseprotect GmbH erteilt. Mit der Verfolgung wurde zum wiederholten male die kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte betraut.

Na Izmene ist eine russische Kömodie. Der in Moskau gedrehte Spielfilm erfuhr im Oktober 2010 seine Kinoveröffentlichung in Russland. Nunmehr - 6 Monate später - erreichen Inhaber von Internetanschlüssen Abmahnungen, die den Abgemahnten auf eine Rechtsverletzung an dem Film Na Izmene über den betreffenden Internetanschluss informieren. Dabei ist Na Izmene nicht der einzge Film mit russischer Tonspur, an dem Rechtsverletzungen eine Verfolgung erfahren. Rechteinhaberin ist die Baseprotect GmbH. Die Baseprotect GmbH (ehemals Baseprotect UG) ist eine "Anti-Piraterie" Gesellschaft mit Firmensitz in Kaiserslautern. Seit dem 26.11.2010 firmiert das ehemals unter der Bezeichnung Baseprotect UG tätige Unternehmen unter dem Namen Baseprotect GmbH. Ausweislich des Registereintrags wird der Unternehmensgegenstand unter der Entwicklung von Software-Technologie im Bereich Internet-Sicherheit und damit verbundene Dienstleistungen definiert.

Soll heißen, das Unternehmen Baseprotect GmbH wird von Rechteinhabern mit der Aufgabe betraut, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Peer to Peer (P2P) Programme zu ermitteln und verfolgen zu lassen. Für die Ermittlung greift das Unternehmen auf spezielle Software zurück, um der illegalen Verbreitung des geistigen Eigentums der entsprechenden Rechteinhaber entgegenzuwirken. Die Baseprotect GmbH rühmt sich der Übertragung der Rechte an Werken wie etwa dem Spielfilm Na Izmene durch die entsprechenden Rechteinhaber.

Das Urheberrechtsgesetz sieht in diesem Zusammenhang eine Vermutung über die Rechteinhaberschaft zugunsten desjenigen vor, der auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes [...] in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist. Diese Vermutung gilt zugunsten des bezeichneten Urhebers bis zum Beweis des Gegenteils. Damit ist der auf den Videodatenträgern des Films Na Izmene bezeichnete Urheber als Rechteinhaber anzusehen. Getreu dem Urheberrecht kann der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht, als das Recht das Filmwerk Na Izmene auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen, einräumen. Eine derartige Übertragung von Nutzungsrechten ist im Medienbereich keineswegs unüblich.

Wer gleichsam ohne Rechte an dem Film Na Izmene zu besitzen, diesen im Internet Dritten zum Download anbietet (wie es die Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte darlegt), der verletzt das ausschließliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an dem Film. Ohne ein entsprechendes Einverständnis des Rechteinhabers stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und kann insoweit einer Verfolgung durch die Baseprotect GmbH zugeführt werden.

Daher werden im Auftrage der Baseprotect GmbH zeitnah Ermittlungen der Rechtsverletzungshandlungen in den Filesharing Netzwerken angestrengt, um der illegalen Verbreitung durch das unautorisierte Anbieten des Films Na Izmene entgegenzuwirken. Nach der Ermittlung der IP Adresse des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung begangen wurde wenden sich die von der Baseprotect GmbH bevollmächtigten Anwälte Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte an den Inhaber des Internetanschlusses, der in den Ermittlungsdatensätzen im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Film Na Izmene erfasst ist. Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse aus der in den Ermittlungsdatensätzen angegebenen Adresse verwehren sich zumeist aus an dem Umstand, dass viele Telekommunikationsdiestleistungsverträge die Vergabe einer dynamischen (d.h. sich in Zyklen ändernden) IP Adresse vorsehen. Statische IP Adressen werden in aller Regel nur gegen Aufpreis vergeben und vornehmlich von Unternehmen genutzt, die etwa einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter planen.

Doch auch wenn die eigenen Möglichkeiten zur Nachprüfung der Zuweisung der dynamisch vergebenen IP-Adresse eingeschränkt sind, so besteht doch ein hinreichender Schutz gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme eines Internetanschlussinhabers. Viele Ermittler schießen einen Screenshot des ermittelten Vorgangs. Die im Ermittlungsdatensatz erfassten Daten (u.a. IP Adresse, Datum, Uhrzeit, Dateiname, Filehashwert) werden einem Gericht vorgelegt, mit dem Antrag, die Anschlussinhaberdaten, die der zum Tatzeitpunkt erfassten IP Adresse zuzuordnen sind, herauszugeben. Erst wenn das Gericht die Gestattungsanordnung verfügt, kann der betreffende Telekommunikationsdienstleister die Daten an die bevollmächtigten Rechtsanwälte übersenden.

Dabei wird das Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen auf Datensätze zurückgreifen, welche Informationen beinhalten, die der Provider etwa zur Entgeltabrechung oder zur Erkennung oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen erhebt. Da diese Nutzerdaten beim Provider aber nur kurzzeitig (in der Regel zwischen 7 und 10 Tagen) gespeichert werden, wird von den bevollmächtigten Anwälten der Rechteinhaber regelmäßig auch ein Antrag bei Gericht auf Erlass eines Sicherungsbeschlusses gestellt, der dafür sorgt, dass die Daten über den genannten zeitraum hinaus zwischengespeichert werden, bis dem Antrag Auskunftserteilung entsprochen wird. Die vom BVerfG im März 2010 getroffene Entscheidung hinsichtlich der Vorratsdatenweitergabe hat insoweit keinen Einfluss hierauf, da diese Datensätze keine - von der Entscheidung erfassten - Vorratsdaten iSd. §§ 113a, b TKG und § 100g StPO sind.

Nach der Übermittlung der begehrten Verkehrsdaten an die Anwälte Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte, werden die Ansprüche der Rechteinhaber dem ermittelte Rechtsverletzer im Wege der Abmahnung angemeldet. Hierbei wird einerseits die zukünftige Unterlassung des abgemahnten Verhaltens gefordert und andererseits werden Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Bei der der Abmahnung anliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung (dies bedingt bereits die Ãœberschrift derselben, die mit "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" überschrieben ist) gilt es zu beachten, dass diese aufgrund ihrer Formulierung von der ständigen Rechtsprechung als abstraktes Schuldanerkenntnis gewertet wird. Daher ist zumeist nicht zu empfehlen, diese von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt oder voreilig abzugeben. Eine hinreichende Unterlassungserklärung knüpft für den Fall eines Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen die Entrichtung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe aufgrund der Formulierung der vorliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von der Baseprotect GmbH bestimmt und vom zuständigen Gericht im treitfall überprüft werden kann. Die Verpflichtungserklärung bedingt, dass ein pauschaler Schadensersatz zur Abgeltung aller der Baseprotect GmbH im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Spielfilm Na Izmene entstandenen erforderlichen Aufwendungen und eine pauschale Lizenzzahlung gezahlt wird.

In jedem Fall sollten die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Film Na Izmene gesetzten Fristen Beachtung finden. Ein Ignorieren der Abmahnung, die im Namen der Baseprotect GmbH ausgesprochen wird, kann sich im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenträchtiger Nachteil erweisen.

Die Erlangung von sachgerechten Informationen zur Abmahnung der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte und den darin geltend gemachten Ansprüchen der Baseprotect GmbH ist insoweit unabdingbar. Nicht selten ist beim Erhalt einer derartigen Abmahnung wegen des unerlaubten Anbietens des geschützten Filmwerks Na Izmene in Tauschbörsen anzuraten, sich fachkundig durch einen mit technischen und rechtlichen Aspekten der Filesharing Fällen betrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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