Haben Sie eine Frage?Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft

Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Telefon: 0571 / 3856572
Fax: 0571 / 3856576
Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt derzeit für das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Rechtsverletzungen an dem Filmwerk "Ohne Limit" des Regisseurs N.B. ab.
Bei dem 2011 erschienenden durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnten Filmwerk "Ohne Limit" handelt es sich um einen us-amerikanischen Thriller, in welchem ein Romanautor Hilfe in Anspruch nimmt, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Am 14.04.2011 lief "Ohne Limit" in den deutschen Kinos an. Zudem wird der in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedachte Film "Ohne Limit" über das Internet über so genannte Tauschbörsen verbreitet.
Obwohl das Filmwerk "Ohne Limit", welches derzeit Inhalt aktueller Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist, zu diesem Zeitpunkt in Form eines Vertriebsmediums für den deutschen Markt noch nicht veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote des gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft rechtswidrig. Der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weiese eine Veröffentlichung stattfindet.
Die Veröffentlichung des Filmwerkes "Ohne Limit" im Internet zum kostenfreien Bezug noch vor dem deutschen Verkaufsstart, steht im Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, da diese zwangsläufig zu Einbußen beim Verkauf des Films im deutschen Vertriebsgebiet führt. Dementsprechend hat die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft zum Schutze Ihrer Interessen die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eingeschaltet, um ihre Interessen wahrzunehmen.
Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt insoweit die Rechtsverstöße an dem Filmwerks "Ohne Limit" im Internet ermitteln und zivilrechtlich - im Rahmen einer durch die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung "Ohne Limit" - verfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche hat. Auch das Medienunternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie "New Moon" oder "Shutter Island" zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung "Ohne Limit", ging es in den zuvor von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen seinerzeit um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Verwertungsrechten der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt.
Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Filmwerk "Ohne Limit" der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der ,der Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Filmwerks "Ohne Limit" dar, den die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat.
Folglich macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft bei einem Verstoß an dem Filmwerk "Ohne Limit" Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk "Ohne Limit" ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten haben Endverbraucher eine statische IP Adresse.
Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht die ersten drei Ziffern der IP Adresse. Zwar kommt dies in Einzelfällen auch vor, so dass eingehende Prüfung angestrengt werden sollte, wenn der Ermittlungsdatensatz eine derart abweichende IP Adresse aufweist, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angegebene Ermittlungsdatensatz fehlerhaft ist.
Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar ist die Forderung von einem pauschalierten Betrag in Höhe von 956,00 Euro für den Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden.
Neben dem in der Abmahnung hervorgehobenen Vergleichsangebot, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk "Ohne Limit" gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochenen Abmahnung kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.
Autor dieses Beitrags:
Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis
Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)
Kontakt über unser Kontaktformular
oder direkt über den Live-Chat
Haben Sie eine Frage?Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft