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Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

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Marko Schiek mahnt Urheberrechtsverletzungen für Purzel Video GmbH ab

Das Erotikunternehmen Purzel Video GmbH hat Nutzungs- und Verwertungsrechte an zahlreichen Pornofilmen inne. Zur Zeit lässt die Purzel Video GmbH Rechtsverletzungshandlungen an Filmen aus dem hauseigenen Katalogprogramm verfolgen. Die Abmahnungen, mit denen außergerichtlich die Ansprüche der Purzel Video GmbH geltend gemacht werden, spricht u.a. der Rechtsanwalt Marko Schiek aus.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Marko Schiek befindet sich in Meiningen und liegt damit im Gegensatz zu den anderen bevollmächtigen Anwaltskanzleien, die Ansprüche der Purzel Video GmbH gegenüber Rechteverletzern geltend machen, in der näheren Umgebung des Firmensitzes der Purzel Video GmbH in Veilsdorf.

Mit der Abmahnung aus dem Anwaltsbüro des Rechtsanwalts Marko Schiek wird eine Urheberrechtsverletzung im Internet an urheberrechtlich geschützten Werken der Purzel Video GmbH gerügt. Die Abmahnung nimmt Bezug auf einen Filehashwert, eine IP Adresse, ein Datum und eine Uhrzeit, die Bezeichnung eines P2P Clienten und eine Benutzerkennung. Unter einem Hash Wert ist die Kennzeichnung einer Datenmenge zu verstehen, d.h. der Hash Wert soll der Identifikation einer bestimmten Datei (vorliegend des Filmwerks, an dem eine Rechtsverletzung begangen worden sein soll) dienen. Rechtsanwalt Marko Schiek fordert von dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss das entsprechende Filmwerk Dritten zum Download bereitgehalten worden sein soll, zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum anderen die Zahlung eines pauschal mit 1267,60 EUR bezifferten Schadensersatzes an die Purzel Video GmbH. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der gewählten Formulierung - von zahlreichen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen. Aus diesem Grunde ist die voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung des Rechtsanwalt Marko Schiek nicht anzuraten.

In keinem Fall sollte der Abmahnung mit einer Nicht-Beachtung begegnet werden. Die Abmahnung des Rechtsanwalt Marko Schiek sollte ernst genommen und die darin gesetzten Fristen tunlichst beachtet werden. Das eigene Rechtsempfinden eines Abmahnungsempfängers mag ein häufiger Grund dafür sein, dass der Abmahnung nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Wer der Abmahnung des Rechtsanwalts Marko Schiek keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Aktuelle Hinweise zu der Abmahnung der Kanzlei des Rechtsanwalts Marko Schiek und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder im Abmahn-Blog.

Autor: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai
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