Auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 (EU-Fluggastverordnung) können Reisende bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung des Fluges Entschädigungen bis zu 600,00 ? und Unterstützungsleistungen wie die Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung verlangen. Insbesondere bei einer Nichtbeförderung oder Annullierung eines... Von Rechtsanwalt Thomas Joschko. Mehr »